Dienstag, 16. Juni 2015

Vereinigungskirche als "Religiöse Bekenntnisgemeinschaft" anerkannt

Am 15. Juni 2015 wurde der österreichische Zweig der Vereinigungskirche (VK) offiziell vom Kultusamt registriert. Mit der neu erworbenen Rechtspersönlichkeit erhielt die VK eine „staatliche Anerkennung ohne Privilegien“. Sie ist derzeit die achte staatlich eingetragene Bekenntnisgemeinschaft.

Die Antragsprozedur wurde vom Grazer Verfassungsjurist Prof. Brünner begleitet. Er wertet die Anerkennung der VK als Zeichen eines pluralistischen Rechtsstaates. „Eines der wichtigsten Grundrechte einer funktionierenden Demokratie, nämlich das Recht auf Religionsfreiheit, wurde hiermit gewährleistet“, erklärt Prof. Brünner.