Die Antragsprozedur wurde vom Grazer Verfassungsjurist Prof. Brünner begleitet. Er wertet die Anerkennung der VK als Zeichen eines pluralistischen Rechtsstaates. „Eines der wichtigsten Grundrechte einer funktionierenden Demokratie, nämlich das Recht auf Religionsfreiheit, wurde hiermit gewährleistet“, erklärt Prof. Brünner.