Mit Antrag vom 19. August 2014 stellte die „Vereinigungskirche in Österreich", p.A. Herrn Rev. Peter ZÖHRER, Seidengasse 28/4, 1070 Wien, den Antrag auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft aufgrund des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften, BGBI. I Nr. 19/1998 IdF.
Der Antrag wurde von RAin Mag. Gerllnde GOACH, Andreas-Leykam-Platz 2/2/19, 8101 Gratkorn, eingebracht. Dem Antrag sind Statuten, eine Zertifizierung der Internationalen Zentrale sowie 306 Erklärungen von religionsmündigen Personen der Vereinigungskirche anzugehören, verbunden mit der eidesstattlichen Erklärung, keiner anderen gesetzlich anerkannten Kirche oder Rellglonsgesellschaft oder Bekenntnisgemeinschaft anzugehören,angeschlossen.
Warum erst jetzt?
Oft wird die Frage gestellt, warum dieser Antrag nicht schon viel früher eingebracht wurde. Die Antwort darauf liegt im Selbstverständnis der "Vereinigungskirche". Wir wollen keine Kirche im herkömmlichen Sinn sein. Auch der Wunsch von Rev. Moon war es, das Christentum zu erneuern und zu vereinen. Viele Mitglieder der Vereinigungsbewegung sind daher nicht aus ihren früheren Kirchen ausgetreten und haben dieses Fundament auch Wert geschätzt. Beim Antrag zur Anerkennung müssen aber Unterschriften von mindestens 300 Personen eingebracht werden, dieser Kirche angehören zu wollen und keiner anderen Kirche anzugehören. Wir wollten aber niemanden drängen, sich von seiner Kirche zu lösen.
Inzwischen gibt es aber in der Bewegung so viele junge Menschen der "2. Generation", die nie einer anderen Kirche angehört haben. Für die ist es besonders naheliegend, sich zu ihrem Glauben bekennen zu können und nicht in der Schule oder bei anderen behördlichen Fragebögen "ohne Bekenntnis" angeben zu müssen. Darum haben wir nun diesen Schritt getan.